Der Ton in diesem Forum ist leider so, daß ernsthafte Fragen erstmal mit Beleidigungen bedacht werden, wie von dieser Person, die mit ihrem angenommen Pseudonym alle Hotliner beleidigt – wer in dem Job so auftreten würde wie der, für wäre schon nach dem ersten halben Tag die Probezeit zuende. Ich bin ein höflicher Mensch und werde nicht mir unbekannte Leute ungefragt duzen, und betrachte das gerade von Leuten, die sich hinter der Maske eines Pseudonyms verstecken, als Beleidigung. Wenn die meinen, mit mir schon im Sandkasten gespielt zu haben, dann sollen die sich mit ihrem Namen erkennen geben.
Wenn bezüglich des Auerswaldschen Blödsinns nicht glauben wollen, was andere hier schon vor Wochen oder Monaten zum Thema erklärt haben (nochmals die Aufforderung: lesen machen! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!) here is it right from the horses mouth, vom Support der Fa. Auerswald:
die Call by Call Funktion der TK-Anlage COMpact 5010 VoIP ist abhängig vom vorhandenen Telefonanschluß. Die Call by Call Funktion bietet die TK-Anlage COMpact 5010 VoIP bei einem ISDN- oder analogen Anschluß.
Mit Beginn der Umstellung der Telefonnetze auf die VoIP-Telefonie stand kein Routing per LCR seitens der VoIP-Anbieter zur Verfügung. Daher hat die TK-Anlage COMpact 5010 VoIP keine LCR-Funktion über einen VoIP-Account.
Und dabei besteht automatisches LCR doch nur darin, abhängig vom Anfang der von der Nebenstelle übergebenen Zielrufnummer, der noch 5 oder 6 Ziffern voranzustellen. Und ob die dann analog, leitungsvermittelt digital, paketvermittelt per VoIP oder GMS oder per Brieftauben weitergegeben wird, ändert an der Aufgabe nicht das geringste. Was Auerswald da gemacht hat, ist einfach nur lächerlich.
Die Werbebroschüre für die Anlagen behauptet aber auf Seite 14 unter „Leisungsmerkmale im Überblick“:
Least Cost Routing Soft-LCR (für maximal 64 Teilnehmer), 8 im Lieferumfang
ohne jede Einschränkung gemäß der Technik des Amtsanschlusses. (die Klammer bezieht sich darauf, daß man das gegen Gebühr freischalten lassen kann)
Ist das dann nicht arglistige Täuschung (§123 BGB)?
Wenn dann jetzt noch hinzukommt, daß die Anlage aktiv wird, um Call-by-Call über den VoIP-Anschluß zu verhindern, dann schlägts 13.
Das mindeste ist, daß die das per Firmwareupdate korrigieren.