Mehrfamilienhaus - Anschluß an Türsprech- und -öffnersystem

Ich hab hier ein Projekt, wo eine 5010 an die Sprech- und Öffneranlage eines Mehrfamilienhauses mit 12 Parteien angeschlossen werden soll. Die Anlage ist vermutlich von Siedle, wenn man von dem Sprechapparat in der Wohnung ausgehen kann.

Was kann oder muß man da an Probleme erwarten? Wo sollte man was nachlesen?

Es sollen die Klingel an der Haustür und die an der Wohnungstür angeschlossen werden, sowie Gegensprechanlage und Öffner an der Haustür. Die beiden Klingeln sollen natürlich unterschiedlich klingeln, aber das wird vmlt. in der TK-Anlage eingestellt.

TSM und TSA-500 sind vorhanden, die TK-Anlage soll noch kommen.

Die Zentrale an der Haustür ist unzugänglich, nur an die Verteilerdose in der Wohnung kommt man ran.

Tja…alles kann nicht muß :wink:

Die Kombination aus vorhandener Tür-Installation und Anbindung an eine TK-Anlage lässt einiges an Problemen erwarten.

Meines Erachtens wird das nur mit Adaptern von Siedle vernünftig gehen. Erst mal müsste man wissen, welche Komponenten von Siedle verbaut sind - dann könnte man nach dem passenden Siedle-Adapter suchen.

Danke für die Antwort!

[quote=“Herrybert, post:2, topic:4765”]
Die Kombination aus vorhandener Tür-Installation und Anbindung an eine TK-Anlage lässt einiges an Problemen erwarten.[/quote]
Hm, hat jemand Erfahrungen mit so einem Fall?

Wie ist das eigentlich mietrechtlich? Kann die Hausverwaltung einem Mieter verbieten, seine eigene Gegenstelle zur Türsprech- und -öffneranlage zu instalieren?

Soweit mir bekannt ist, MUSS der Mieter einen Leitungsweg für Internet und Telefonie zur Verfügung stellen, was der Mieter damit macht ist IHM SELBST überlassen. Bei dem Thema “Türöffnen” kann der Mieter das festlegen.

Es wäre also Kulanz, wenn der Mieter Dir gestattet eine Anbindung des Türrufs etc. an deine Telefonanlage herzustellen.

Die technisch einfachste Lösung wird sein (wie schon von Herrybert beschrieben) ein Siedle “Umsetzer” zu installieren. Leitungswege dann zur TK? Wenn FTZ dann Brummen …
Die sprachlich bei weitem beste Lösung wäre in dem Kasten unten ein Auerswald Modul (a/b) dazu zu kleben und deinen Klingelknopf daran anzuschließen und den Sprechapparat stillzulegen. Für die Türklingel oben brauchst Du dann auch noch ein Relaiseingang (TSM-Modul).

Alles sehr aufwändig, nicht billig und ich kenne eigentlich kaum einen Vermieter, der jemand an die vorhandene “Türinfrastruktur” ran lässt - spannend.

Natürlich kann sie das … die Installation gehört dem Haus- oder Wohnungseigentümer und ist mitvermietet, da kannst Du nicht einfach dran rum pfuschen. Du wechselst doch bei einem Leihwagen auch nicht den Motor aus? Die muss das auch gar nicht explizit verbieten - es ist Dir mietrechtlich nicht erlaubt, es sei denn, Du hast eine dedizierte Erlaubnis für solche Operationen - die auch im Mietvertrag stehen kann.

LG, Thomas

[quote=“ThomasB, post:4, topic:4765”]
Soweit mir bekannt ist, MUSS der Mieter einen Leitungsweg für Internet und Telefonie zur Verfügung stellen, was der Mieter damit macht ist IHM SELBST überlassen. Bei dem Thema “Türöffnen” kann der Mieter das festlegen.[/quote]
Ich nehme an, daß hier wie im übrigen Text der Vermieter gemeint ist, wenn da Mieter geschrieben steht.

[quote=“ThomasB, post:4, topic:4765”]
ich kenne eigentlich kaum einen Vermieter, der jemand an die vorhandene “Türinfrastruktur” ran lässt - spannend.[/quote]
Liegen konkrete Erfahrungen mit Anfragen oder Auseinandersetzungen um so eine Erweiterung vor? Die würden mich interessieren.

Es gibt ja auch Mieter, die ihre eigene Glocke bzw. Gong installiert haben, ggf. auch nur für die Klingel an der Wohnungstür bzw. umgekehrt.

Was die Technik angeht, sind – wie schon gesagt – auf der Auerswald-Seite TSM-Modul und TSA-500 vorhanden.

Einzigste Lösung die mir einfällt: Wenn bauliche, nicht rückgängig zu machende Maßnahmen nötig sind (Wände für Kabel aufstemmen z.B.) mit dem Vermieter reden und bei dessen Zustimmung diese sich SCHRIFTLICH bestätigen lassen. Und schriftlich festhalten wer im Falle eines Auszugs den Rückbau trägt oder ob die baulichen Änderungen der Vermiter übernimmt
Unter KEINER wesentlichen Änderung verstehe ich wenn sich Mieter Meier einen Funkgong anbringt der problemlos und rückstandsfrei rückgebaut werden kann

Ob der Mieter das muss weiß ich nicht. Bei mir lagen die telefonkabel vom Keller (APL) bis in jede Wohnung

Wenn meine Garagenmieter mir meine Garage baulich verändern wollen da sollten sie schon mit mir reden. Wenn er den Schließzylinder tauscht ist das seine sache. Wenn er aber meint er müsse die Decke mit Styropor täfeln würde ich das untersagen. Das Styropor-Gelumpe unterbindet den Feuchtigkeitsabtransport und hinterlässt diese hässlichen Kleberspuren

[quote=“Hinckley, post:7, topic:4765”]
Einzigste Lösung die mir einfällt: Wenn bauliche, nicht rückgängig zu machende Maßnahmen nötig sind (Wände für Kabel aufstemmen z.B.) mit dem Vermieter reden und bei dessen Zustimmung diese sich SCHRIFTLICH bestätigen lassen. Und schriftlich festhalten wer im Falle eines Auszugs den Rückbau trägt oder ob die baulichen Änderungen der Vermiter übernimmt
Unter KEINER wesentlichen Änderung verstehe ich wenn sich Mieter Meier einen Funkgong anbringt der problemlos und rückstandsfrei rückgebaut werden kann[/quote]

Es kommen ja Leitungen von der Türsprech- und -öffneranlage in die Wohnung und sind über eine Verteilerdose zugänglich. Da kann der Mieter die Klingelleitung von der Wohnungstür von dem wohungseigenen Sprechapparat mit seiner Schnarre abtrennen, und seinen eigenen Gong anklemmen. So ist das gemeint, nicht wahr? Das könnte ein mechanischer Gong sein, oder ein elektronischer.

Ein ganz großer elektronischer Gong ist die TK-Anlage…

Kritisch ist im wesentlichen die Abstimmung der Lautstärken und Mikrofonempfindlichkeiten zwischen Haustür und Sprechapparat in der Wohnung. Da darf das vom Mieter selbst installierte Equipment nicht stören.

Na, der VERmieter, war doch ein Tippfehler …