Nachwuchs im Feldtest: COMpact 5000

Lass mal schauen:

C5020 = 499,- (2xSo und 10xa/b anbei)

C5000 = 590,- +
ominöse Freischaltgebühr = 100,- +
3x4FXS = 417,- +
1x2BRI = 179

Gesamt: 1286,-

Und das ist für das Wandmodell gepreist …

LG, Thomas

O.k - danke.

Da die C5000 gegenüber der CP5020 mehr VoIP-Kanäle mitbringt, verzichte ich mal auf
4 a/b-Schnittstellen, wodurch die Rechnung so aussieht :

C5000 = 590,-
2x 4FXS = 278,-
1x 2BRI = 179,-


       € 1.047,-
  • Freischaltung € 100,-

      = € 1.1.47,-
    

Eine C6000 mit etwa dieser Ausstattung liegt bei € 1.297,- hat aber z.B. keine intergrierten VoiceMailBoxen.

Wenn man anstatt der CP5020 die C6000 mit der C5000 vergleicht kommt man auf ein “besseres” Ergebnis.

Für Umsteiger mit TFE ist die C5000 noch “teurer”, da dann ja auch noch ne neue TFE angeschafft werden müßte.

Ich kaufe beim Wald- und Wiesenhändler ein neues Auto und muss anschließend zum Marken-Vertragshändler um mir dort den Schlüssel extra zu kaufen - ist schon komisch.
Weiterhin “komisch” dass man die Installations-Handbücher nicht downloaden und keine aktualisierte Firmware selbst beziehen und einspielen kann. Ob das alles so gesetzeskonform ist?

Hättest Du “gebrauchtes Auto” und “Wald- und Wiesenhändler” oder “neues Auto” bei einem “Vertragshändler” geschrieben könnte ich Deine Kritik verstehen.

Aber Du schreibst ein “neues Auto” bei einem “Wald- und Wiesenhändler” und da kann ich die Auerswälder schon ein ganzes Stück weit verstehen, denn es geht dabei ja nicht darum den Endkunden abzuzocken, sondern den Fachhändlern einen gewissen “Schutz” vor nennen wir es mal “grauen” Mitbewerbern zu gewähren, was bei Autos auf einfachere Art geht und selbst dort über Tageszulassungen umgangen wird.

Frage wäre vielmehr wie das beim Kauf einer wirklich gebrauchten C5000 bzw. C6000 abläuft die dann ja schon aktiviert war.
Wenn da nochmal eine Aktivierung nötig wäre könnte ich Deine Kritik auf jeden Fall verstehen.

Wie schützt Gigaset den Markt ?

Um Gigasets als Händler beziehen zu können, bedarf es einer Autorisierung ohne welche der Distributor die Geräte nicht abgeben darf - früher konnte jeder der über irgend ein Gewerbe eine Kundennummer bei einem Distri hatte Gigasets kaufen.

Gigaset hat das durchgezogen obwohl es dabei ja nicht gerade um ein anspruchsvolles Produkt in Bezug auf Einrichtung geht, bei Tk-Anlagen ist das ganz anders.

Wenn sich also ein Kunde der von Tk-Anlagen eigentlich gar keine Ahnung hat um zu sparen von einer irgendwo her bekommenen Kundenummer bei einem Distri solch eine C5000 oder C6000 kauft und dann nicht damit zurecht kommt, ist nicht er sondern die Anlage daran schuld, die Hotline wird endlos genervt und letztendlich ist der Fachhändler dann doch mit im Boot und darf es richten. Dieses Szenario hatte sicher nicht nur ich schon des öfteren.
Gut, letztendlich wird die Anlage wohl dann laufen, aber zunächst hat der Ruf von Auerswald gelitten, denn dieser Hobbyeinrichter wird die Anlage wo es auch immer geht verfluchen, denn er hatte am Misslingen ja keine Schuld und musste nun noch für die Einrichtung bezahlen.

Durch die Aktivierungsgebühr, wird sich dieser Kunde überlegen, ob es die Anlage nicht gleich beim Fachhändler bezieht, der die Gebühr ja verrechnen kann.

Dass das auch die wenigen Hobbyeinrichter trifft die eine Ahnung von der Einrichtung einer Tk-Anlage mit diesen Features haben, läßt ich dabei nicht vermeiden.

Dass es keine gesetzliche Pflicht gibt Handbücher per Download zur Verfügung zu stellen bin ich mir ganz sicher.

Ja, das Thema wurde schon mehr wie einmal hitzig debattiert. Ich habe da keinen Bock mehr drauf
Und wenn der Kunde oder ein Dritter die Anlage verkorkst und Du es gegen Bezahlung richtest ist die Rechnung schon aufgegangen ;-). Man kann es ihm aber nicht grundsätzlich verwehren es selbst zu versuchen
Klassisches Beispiel: Ich arbeite als Kundendienstler in einer Aufzugsfirma. Wir fertigen (fast) alles selbst inkl. der Steuerung. Wenn der Kunde meint er könne sich den Fahrstuhl selbst einbauen kriegt er die Klamotten vor die Tür geschmissen und los gehts oder auch nicht. Niemand kann ihn zwingen eine Fachfirma mit dem Einbau zu beauftragen. Er kriegt sogar alle Handbücher und Steuerungsunterlagen. Dürfen wir ihm nicht verwehren. Ob er die Anlage ans laufen kriegt und sie durch die Erstabnahme durch einen Sachverständigen kriegt steht auf einen gaaaanz anderen Blatt Papier
Und da gehts um mehr als ein verkorkstes Telefon

Da hast Du völlig Recht! Obwohl … ich habe ein klein wenig Ahnung, fühle mich dann doch ein klein wenig verarxxxt und kaufe dann meine nächste Anlage nicht mehr bei den Waldarbeitern :rofl:

Da wiederum hast Du richtig völlig Recht …

LG, Thomas

Klar rechnet sich das, fällt aber zunächst einmal negativ auf die Marke zurück, denn keiner gibt gerne zu, dass er an den Fehlfunktionen schuld ist, da heisst es meist erst mal sch…ß Anlage.

Kein Hersteller oder Händler ist verpflichtet zu verkaufen - man kann Kunden auch ablehnen - sogar z.B. auch generell Endkunden oder Einrichter die zur Einrichtung nicht qualifiziert erscheinen.
Z.B. macht Siemens das schon immer so.

Auch ein Beispiel :

Ein guter Freund (plastischer Chirurg auf Phuket/Thailand) wollte für seinen Pool eine Gegenstromanlage bei einem [color=#483D8B]Hersteller in Österreich [/color]kaufen, weil diese angeblich die beste (und auch teuerste) auf dem internationalen Markt ist.
Dummerweise haben die keinen Vertriebpartner für Asien und haben die Belieferung ganz einfach verweigert.
Da half noch nicht mal das Angebot, den Techniker von denen einfliegen zu lassen und alle Kosten dafür zu übernehmen.
Begründung : Man könne nach der Inbetriebnahme keinen Service sicherstellen.

Gerade bei sicherheitrelevanten Produkten, wie z.B. auch einem Aufzug würde ich als Hersteller nur verkaufen wenn die Montage durch einen entsprechend geschulten und vom Hersteller “zertifizierten” Montagebetrieb sichergestellt ist.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen !

Bei einer C5000 oder C6000 bekommt man als Kunde die Handbücher ja auch dazu, allerdings nur dann wenn man das Produkt gekauft hat und nicht ohne es zu kaufen per Download.

Wenn Ihr Aufzüge baut müssen darin auch Notrufeinrichtungen sein, welche ggf. über eine Telefonanlage laufen.
Deren Funktion sowie die Sicherstellung, dass ein Notruf mit Vorrang abgesetzt werden kann etc. wird bei der Abnahme von TÜV, Dekra, Feuerwehr oder Sachverständigen abgenommen, genau überprüft und der Weg des Notrufes protokolliert.

Wenn man z.B. da was falsch konfiguriert hat kann das ernste Folgen haben, vor allem dann wenn man den Fehler bei einer Konfigurationsänderung nach der Abnahme einbaut.

Soviel zum Thema “verkorkstes Telefon” :wink:

Klar, kann ich nachvollziehen, doch wie sollte man so etwas anders regeln ?

Autorisierungsschulung für Endkunden und Hobby-Einrichter etwa ?

Ich denke damit wird man leben müssen und auch die anderen Hersteller haben entweder schon längst solche Beschränkungen (z.B. Siemens) oder werden nachziehen.

Letztendlich gibt es ja immer noch die Möglichkeit solch eine Anlage beim Fachhändler zu erwerben und mit dem bez. Aktivierung einen für alle guten Deal auszuhandeln.

Exakt, alles anderen sind dann nun mal kein Zielpublikum. Andere Mütter haben auch schöne Töchter und andere Eigenarten - die Kunden oder Schlaumeier sollen das ruhig ausprobieren …

Und seitdem ich einfach mein Ding mache und mich nicht mehr in Preis- und Featuritisdiskussionen einlasse läuft alles plötzlich viel ruhiger und entspannter.

Also weniger Aufträge aber mit besserer Marge und hierbei auch noch zufriedenere Kunden! :wink:

Also weniger Aufträge aber mit besserer Marge und hierbei auch noch zufriedenere Kunden! Wink

Diese Einstellung wird Dir ein längeres und besseres Leben bescheren :slight_smile: